Gültigkeitserweiterungen (LBA) wegen Corona

Das LBA verlängert von sich aus viele im Zeitraum der öffentlichen Stillegung ablaufende Berechtigungen und Tauglichkeitszeugnisse um 4 Monate. Achtung: Nur die vom LBA selbst ausgestellten Papiere! Auch hier heißt es genau lesen, wer davon profitiert und wer nicht.

Genaueres direkt auf der Webseite des Luftfahrt Bundesamtes.