Privatpilotenlizenz (PPL-A)

Mit der Lizenz PPL(A) nach EASA – FCL können Sie zwei- und viersitzige Flugzeuge weltweit fliegen, zum Beispiel unsere Cessnas C-172. Die Lizenz kann später um weitere Lizenzen und Class Ratings erweitert werden. Sie ist für einmotorige Flugzeuge gültig. PPL(A) | EASA – FCL steht für Private Pilot Licence Aeroplane | European Aviation Safety Agency – Flight Crew Licensing

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung bieten wir im Selbststudium mit ergänzendem Nahunterricht an und kann jederzeit begonnen werden.
Sie umfasst folgende 9 Unterrichtsfächer:

  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Allgemeine Flugzeugkunde
  • Flugleistung
  • Navigation
  • Grundlagen des Fliegens
  • Betriebliche Verfahren
  • Funksprechzeugnis (BZF) + Praxis

Praktische Ausbildung

Zur praktischen Ausbildung gehören 45 Flugstunden (Blockzeit). Davon müssen mindestens 10 Stunden ohne Fluglehrer (Solo) unter Aufsicht geflogen werden. Darin müssen wiederum mindestens 5 Stunden Überlandflug enthalten sein, einer davon mit einer Mindest-Flugstrecke von 270 km / 150 NM und zwei Landungen an anderen Flugplätzen. Weiterhin müssen im Rahmen der Ausbildung kontrollierte Flugplätze angeflogen werden. Hierzu gehört beispielsweise der Flughafen Hamburg oder Lübeck. Weiterhin findet im Rahmen der Ausbildung eine Einweisung in den Instrumentenflug und die Funknavigation statt. Für die Schulung wird unsere Vereins Cessna 172 eingesetzt.

Prüfungen

Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Sinnvollerweise wird die theoretische Prüfung im Zeitraum nach dem ersten Alleinflug abgelegt. Geprüft werden im „Multiple Choice Verfahren“ alle Fächer der theoretischen Ausbildung.
Die praktische Prüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Sie fliegen gemeinsam mit einem Prüfer ca. 60 Minuten.

Voraussetzungen

  • Mindestalter nach § 23 Abs. 2 LuftVZO: Beginn der Ausbildung 16 Jahre | Erteilung der Erlaubnis mit 17 Jahren
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) Klasse LAPL
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg

Im Laufe der Ausbildung werden noch die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste – Hilfe Kurs oder Sofortmaßnahmen am Unfallort (optional)
  • ein Flugfunkzeugnis (BZF I oder II) – kann parallel zur Flugausbildung bei uns erworben werden
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung vor Beginn der praktischen Ausbildung

Zusätzliche Berechtigungen

Aufbauend auf der PPL(A)-Lizenz können weitere Berechtigungen erworben werden. Dies sind zum Beispiel:

  • Kunstflug
  • Nachtflug
  • Berechtigung zum Schleppen von Segelflugzeugen
  • Fang- oder Bannerschleppberechtigung
  • Lehrberechtigung
  • Instrumentenflugberechtigung (IFR)

Außerdem gibt es Musterberechtigungen (Type Ratings) für Flugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht von mehr als 2000 kg, für mehrmotorige Flugzeuge oder für Flugzeuge mit Turbinenantrieb.