Welche Lizenz braucht man zum Fliegen?

Den universellen „Pilotenschein“ mit dem man sämtliche Fluggeräte fliegen darf gibt es nicht. Es leuchtet ein, dass die Ausbildungsinhalte für einen Verkehrspiloten, der große Airbus oder Boeing Maschinen fliegen soll, ganz andere sind als für einen Hobbypiloten, der nur mit einem Kleinflugzeug Spaß haben möchte. Zwischen diesen beiden Extremen gibt es ein großes Spektrum unterschiedlicher Lizenzen und Berechtigungen. Einige davon können Sie beim Itzehoer Luftsportverein erwerben.

Grob gesagt teilt sich die fliegerische Welt auf in Militärluftfahrt, ziviler Linien- und Charterverkehr und allgemeine Luftfahrt (GA). Zur allgemeinen Luftfahrt zählen gewerblicher Güter- und Personentransport, sowie der private Flugverkehr um den es hier geht.

PPL (A)

Wenn Sie planen später auch bei Schlechtwetter unter Instrumentenflugbedingungen zu fliegen, im eigenen Flugzeug um die Welt reisen möchten oder auch schwerere und mehrmotorige Flugzeuge steuern wollen, dann ist die Privatpilotenlizenz (PPL-A) das richtige für sie. Diese Lizenz beruht auf den Vorgaben der internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO und ist weltweit anerkannt. Aufbauend auf dieser Lizenz kann später auch die Berufspilotenlizenz (CPL) erworben werden.

LAPL (A)

Wenn Sie nicht mehr als drei Passagiere mitnehmen müssen und Ihnen das Fliegen innerhalb Europas unter Sichtflugbedingungen genügt, dann wäre eher die Leichtflugzeug-Pilotenlizenz (LAPL-A) zu empfehlen. Die LAPL beruht auf Vorgaben der europäischen EASA und ist beschränkt auf Sichtflug mit einmotorigen Kleinflugzeugen mit maximal vier Sitzplätzen und 2000kg Abflugmasse. Unsere beiden Cessna 172 fallen in diese Kategorie. Sie können solche Flugzeuge am Kennzeichen D-Exxx erkennen. Die LAPL ist etwas kostengünstiger und stellt geringere Anforderungen an die medizinische Flugtauglichkeitsuntersuchung als die PPL. Ein späteres „Upgrade“ auf PPL ist möglich.

Für beide Lizenzen, also PPL und LAPL benötigen Sie zusätzlich noch ein amtliches Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst. Es gibt das allgemeine Sprechfunkzeugnis AZF, das für den Instrumentenflug benötigt wird, und das BZF das auf Sichtflug beschränkt ist. Das BZF-II berechtigt zum Sprechfunk mit Flugverkehrskontrollstellen in deutscher Sprache, das BZF-I zusätzlich auch in englischer Sprache. Wenn Sie also auch im Ausland fliegen wollen ist ein BZF-I erforderlich, sonst genügt das BZF-II.

SPL (Dreiachser)

Und wenn Sie einfach nur Spaß am Fliegen haben und wahrscheinlich nie mehr als einen Gast mitnehmen werden? Dann ist vielleicht die Sportpilotenlizenz (SPL) für Ultraleichtflugzeuge das Richtige für Sie. Die Ultraleichtflugzeuge mit maximal 600kg Abflugmasse sind international nicht reglementiert. Vor dem Gesetz gelten sie daher nicht als „Flugzeuge“ sondern als „Luftsportgeräte“. Bau- und Lizenzvorschriften sind national geregelt und in Deutschland auf die Verbände DAeC-Luftsportgerätebüro und DULV übertragen. Beide Verbände sind als sogenannte „beauftragte Stellen“ für die Bauvorschriften und Musterzulassungen der Luftsportgeräte und für die Ausbildungsrichtlinien und die Erteilung der Pilotenlizenzen zuständig. Daher ist hier vieles deutlich einfacher, unbürokratischer und vor allem auch kostengünstiger als in der amtlich regulierten Luftfahrt. Sie können Luftsportgeräte am Kennzeichen D-Mxxx erkennen. Unsere beiden Breezer B400-6 fallen in diese Kategorie. Neben diesen aerodynamisch gesteuerten UL (Dreiachser) gibt es noch weitere Luftsportgeräte, wie z.B. die gewichtskraftgesteuerten UL (Trikes), die Tragschrauber und die UL-Hubschrauber. Für jede dieser Gerätearten gibt es eine eigene SPL.

Ein Sprechfunkzeugnis ist für die SPL nicht zwingend notwendig, Sie dürfen dann aber nur in den Lufträumen Golf und Echo fliegen. Für die meisten Flugplätze in Deutschland reicht das aus. Wir empfehlen aber das BZF-II, dann können Sie auch mal nach Sylt oder Lübeck oder durch die Kontrollzone Hamburg fliegen. Wenn Sie mit dem UL auch ins Ausland möchten ist natürlich ein BZF-I für englische Sprache erforderlich. Die meisten europäischen Länder erkennen die UL-Lizenzen gegenseitig an, für einige Länder ist eine Einfluggenehmigung erforderlich.

Wenn Sie jetzt verwirrt oder noch unschlüssig sind, sprechen Sie unsere Fluglehrer an. Gemeinsam finden wir heraus welche fliegerische Laufbahn für Ihre Wünsche optimal ist. Und bei einem sog. “Schnupperflug” können Sie ausprobieren wie es sich anfühlt einmal selbst ein Flugzeug zu steuern.

Und immer daran denken :

“Man muss sich bemühen, seine Träume zu verwirklichen, denn Träume sind das, was uns am Leben hält.”

Antoine de Saint-Exupéry