BZF I

Das Beschränkt gültige Sprechfunkzeugnis (BZF I) berechtigt zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln (VFR) in deutscher sowie in englischer Sprache. (English Proficieny 4,5,6)

BZF II

Das BZF II berechtigt ausschließlich zur Durchführung des Sprechfunks auf Flügen nach Sichtflugregeln (VFR) in deutscher Sprache innerhalb Deutschlands, Schweiz und Österreich.

Voraussetzungen

  • Bewerberinnen und Bewerber müssen mindestens 15 Jahre alt sein oder spätestens drei Monate nach der Prüfung das Mindestalter erreichen.
  • Das BZF I kann als Vollprüfung oder als Zusatzprüfung vom BZF II erworben werden.

Welches Sprechfunkzeugnis sollte gewählt werden?

Für den angehenden PPL-Piloten ist das BZF I die interessanteste Wahl. Auslandsflüge stellen dann kein Problem dar. Im Gegensatz dazu kann das BZF II gewählt werden, wenn ausschließlich in Deutschland, Schweiz und Österreich geflogen und nur in deutscher Sprache gefunkt werden soll. Außerdem darf nur in Lufträumen unterhalb Flugfläche 100 und in der Regel nicht auf internationalen Verkehrsflughäfen geflogen werden, oberhalb Flugfläche 100 ist die englische Sprache ein Muss.

Ausbildung

Parallel zu Ihren ersten Flugstunden starten Sie mit der Sprechfunkausbildung. Sie beinhaltet einen theoretischen- und einen praktischen Teil. Die Termine können Sie mit uns individuell abstimmen.

Prüfung

Die Abnahme der Prüfung findet in der Bundesnetzagentur u.a. in Berlin oder Hamburg statt.

  • Theoretische Prüfung – 60 Minuten – Multiple Choice Test in deutscher Sprache – 100 Fragen
  • Flugvorbereitung: Drei praxisnahe Fragen müssen anhand gestellter Flugvorbereitungsunterlagen mündlich beantwortet werden. Beispiel: „Erklären Sie den Einflug über ECHO.“ Dann muss man die entsprechende Vorgehensweise (Flugrouten, Pflichtmeldungen) auf einer Sichtanflugkarte erklären. Bewertet wird die Beherrschung und Einhaltung der Standardverfahren.
  • Englischprüfung (nur BZF I): Ein kurzer Fachtext in englischer Sprache (Auszug aus luftrechtlichen Veröffentlichungen) muss flüssig laut gelesen und anschließend mündlich übersetzt werden. Bewertet wird die inhaltliche Richtigkeit der Übersetzung und die allgemeine Beherrschung der englischen Sprache.
  • Praktische Prüfung: Ein Flug von A nach B wird simuliert, wobei eine kleine Anzahl von Prüflingen gleichzeitig am Funk aktiv ist, als würden sie tatsächlich gleichzeitig ab- und anfliegen. Der Beisitzer der Prüfung spielt dabei die Rolle des Fluglotsen. Aus- und Einflugpunkte können vorgegeben werden. Kandidaten für das BZF I führen eines der beiden Verfahren (Ab- oder Anflug) in englischer Sprache durch. Bewertet werden Einhaltung der Standardverfahren, zügige Abwicklung der Meldungen, Funkdisziplin, pünktliche Absetzung von Pflichtmeldungen und das Beherrschen der Standardsprechgruppen des Flugfunks. Anschließend können auch noch Sonderfälle wie Not- oder Dringlichkeitsmeldungen verlangt werden.