Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz LAPL(A)

Mit der Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz LAPL(A) nach EASA – FCL können Sie zwei- und viersitzige Flugzeuge in Europa fliegen, zum Beispiel unsere Cessnas C-172. Die Lizenz ist der optimale und kostengünstige Einstieg in den Motorflug. Sie ist für einmotorige Flugzeuge bis 2 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht gültig. Die Lizenz kann später beliebig um weitere Lizenzen erweitert und ergänzt werden (z.B. Erweiterung zum PPL(A). Der Inhaber einer LAPL(A) Lizenz darf erst Passagiere befördern, wenn er mind. 10 h als verantwortlicher Luftfahrzeugführer (PIC) auf Flugzeugen oder TMG Motorseglern nachgewiesen hat. LAPL(A) | EASA – FCL steht für Light Aircraft Pilot License Aeroplane | European Aviation Safety Agency – Flight Crew Licensing.

Theoretische Ausbildung

Die theoretische Ausbildung bieten wir im Selbststudium mit ergänzendem Nahunterricht an und kann jederzeit begonnen werden.
Sie umfasst folgende 9 Unterrichtsfächer | entspricht der PPL(A) Ausbildung ohne Funknavigation:

  • Luftrecht
  • Menschliches Leistungsvermögen
  • Meteorologie
  • Allgemeine Flugzeugkunde
  • Flugleistung
  • Navigation
  • Grundlagen des Fliegens
  • Betriebliche Verfahren
  • Funksprechzeugnis (BZF) + Praxis

Praktische Ausbildung

Zur praktischen Ausbildung gehören 30 Flugstunden (Blockzeit). Davon müssen mindestens 6 Stunden ohne Fluglehrer (Solo) unter Aufsicht geflogen werden.  Darin müssen wiederum mindestens 3 Stunden Überlandflug enthalten sein, einer davon mit einer Mindest-Flugstrecke von 150 km / 80 NM und zwei Landungen an anderen  Flugplätzen. Weiterhin müssen im Rahmen der Ausbildung kontrollierte Flugplätze angeflogen werden. Hierzu gehört beispielsweise der Flughafen Hamburg oder Lübeck. Für die Schulung wird unsere Vereins Cessna 172 eingesetzt.

Prüfungen

Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Sinnvollerweise wird die theoretische Prüfung im Zeitraum nach dem ersten Alleinflug abgelegt. Geprüft werden im „Multiple Choice Verfahren“ alle Fächer der theoretischen Ausbildung.
Die praktische Prüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Sie fliegen gemeinsam mit einem Prüfer ca. 60 Minuten.

Voraussetzungen

  • Mindestalter nach § 23 Abs. 2 LuftVZO: Beginn der Ausbildung 16 Jahre | Erteilung der Erlaubnis mit 17 Jahren
  • Fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Medical) Klasse LAPL
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren
  • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg

Im Laufe der Ausbildung werden noch die folgenden Unterlagen benötigt:

  • Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste – Hilfe Kurs oder Sofortmaßnahmen am Unfallort (optional)
  • ein Flugfunkzeugnis (BZF I oder II) – kann parallel zur Flugausbildung bei uns erworben werden
  • Zuverlässigkeitsüberprüfung vor Beginn der praktischen Ausbildung

Zusätzliche Berechtigungen

Aufbauend auf der LAPL-Lizenz können weitere Berechtigungen erworben werden. Dies sind zum Beispiel:

  • Nachtflugberechtigung

Unterschiedliche Berechtigungen zum PPL-A

  • Max 4 Personen an Bord (3 Passagiere)
  • keine weitere Berechtigungen möglich
  • Nach Erhalt der Lizenz dürfen Passagiere erst nach 10 Flugstunden Alleinflug mitgenommen werden
  • Es darf in Nur-EU-Mitgliedsstaaten geflogen werden